Affiliate-Teilnahmebedingungen
für das Partnerprogramm von Johanna Sienknecht, Naturnahes Pferd, www.naturnahespferd.de
Stand: 31.03.2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Affiliate-Teilnahmebedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen dem
Betreiber des Affiliate-Programms (nachfolgend „Anbieter“) und den am Affiliate-
Programm teilnehmenden Personen oder Unternehmen (nachfolgend „Affiliate“).
Die jeweils aktuelle Fassung dieser Teilnahmebedingungen ist jederzeit innerhalb der
genutzten Plattform einsehbar.
Mit der Registrierung, Bewerbung oder Teilnahme am Affiliate-Programm bestätigt der
Affiliate, diese Teilnahmebedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und ihnen
verbindlich zuzustimmen.
1.2 Das Affiliate-Programm ermöglicht es dem Affiliate, ausgewählte Produkte des
Anbieters zu bewerben und im Falle einer qualifizierten Bestellung eine Provision zu
erhalten.
1.3 Diese Bedingungen gelten für sämtliche Teilnahmen am Affiliate-Programm. Die
Abwicklung und Auswertung erfolgt unabhängig von externen Apps ausschließlich über
interne Systeme des Anbieters.
1.4 Abweichende Bedingungen des Affiliates finden keine Anwendung, es sei denn, der
Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Gegenstand der Zusammenarbeit ist die Bewerbung der vom Anbieter freigegebenen
Produkte, insbesondere:
• Bücher,
• Ebooks,
• digitale Inhalte,
• Memberships / Abonnements,
• sowie sonstige vom Anbieter ausdrücklich für das Affiliate-Programm freigegebene
Angebote.
2.2 Der Affiliate erhält hierfür vom Anbieter einen persönlichen Affiliate-Code und/oder
einen individuellen Affiliate-Link. Maßgeblich für die Provisionsberechtigung ist
ausschließlich die Zuordnung nach Maßgabe dieser Bedingungen.
2.3 Der Anbieter ist berechtigt, den Umfang des Affiliate-Programms, die einbezogenen
Produkte, technische Abläufe, Rabattmechaniken, Provisionsmodelle und
Teilnahmevoraussetzungen jederzeit zu ändern, soweit dadurch keine bereits
entstandenen und fälligen Provisionsansprüche unzulässig rückwirkend entzogen werden.
3. Teilnahme am Affiliate-Programm
3.1 Am Affiliate-Programm können nur volljährige, voll geschäftsfähige natürliche
Personen sowie juristische Personen oder Unternehmer teilnehmen.
3.2 Ein Anspruch auf Aufnahme in das Affiliate-Programm besteht nicht. Der Anbieter ist
frei in der Entscheidung, Anmeldungen anzunehmen oder abzulehnen.
3.3 Der Affiliate ist verpflichtet, bei Anmeldung und während der Dauer der
Zusammenarbeit vollständige und richtige Angaben zu seiner Person bzw. seinem
Unternehmen, seinen Kontaktdaten, Zahlungsdaten und steuerlich relevanten Angaben zu
machen.
3.4 Der Anbieter ist berechtigt, Nachweise zur Identität, zur Unternehmereigenschaft, zu
Social-Media-Kanälen, zu Webseiten, zur Reichweite oder zu sonstigen für die
Zusammenarbeit relevanten Umständen anzufordern.
3.5 Der Affiliate darf nur im eigenen Namen und für eigene Kanäle teilnehmen. Eine
Übertragung des Accounts, des Codes oder der Teilnahmeberechtigung auf Dritte ist nur
mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Anbieters zulässig.
4. Affiliate-Code, Tracking und Provisionsvoraussetzung
4.1 Der Anbieter stellt dem Affiliate einen persönlichen Code und/oder Link zur
Verfügung.
4.2 Eine Provision entsteht ausschließlich dann, wenn der Kunde die Bestellung unter
Verwendung des dem Affiliate zugeordneten Codes oder Links abschließt. Ohne Codeoder
Linkeinsatz besteht kein Anspruch auf Provision, auch dann nicht, wenn der Affiliate
den Kunden tatsächlich auf das Angebot aufmerksam gemacht hat.
4.3 Maßgeblich sind allein die beim Anbieter bzw. im eingesetzten System erfassten
Bestell- und Zuordnungsdaten. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für lückenloses
technisches Tracking.
4.4 Der Affiliate ist nicht berechtigt, technische Schutzmaßnahmen zu umgehen, Tracking
zu manipulieren oder Bestellungen künstlich dem eigenen Code zuzuordnen.
4.5 Missbräuchliche Bestellungen, fingierte Bestellungen, kollusive Bestellungen,
Stornobestellungen, Rückbelastungen, Testkäufe, Bestellungen unter fremden oder
manipulierten Daten sowie sonstige missbräuchliche Gestaltungen begründen keinen
Provisionsanspruch.
5. Rabatt für Kunden
5.1 Der Anbieter kann Kunden über den Affiliate-Code einen Preisvorteil, insbesondere
einen Rabatt von 5-10 %, gewähren.
5.2 Der Anbieter ist jederzeit berechtigt, den Affiliate-Code bei besonderen
Rabattaktionen, Sonderaktionen, Launches, Bundles, Aktionszeiträumen, Sale-Tagen oder
aus sonstigen unternehmerischen Gründen zeitweise ganz oder teilweise zu deaktivieren.
5.3 Aus der zeitweisen Deaktivierung oder Einschränkung des Affiliate-Codes entstehen
dem Affiliate keine Ansprüche gegen den Anbieter, sofern die Bestellung im Übrigen
nach den jeweils geltenden Bedingungen abgewickelt wird.
5.4 Der Affiliate hat keinen Anspruch darauf, dass sein Affiliate-Code und Kundenrabatt
dauerhaft, uneingeschränkt oder mit anderen Preisaktionen kumulierbar zur Verfügung
steht.
6. Provision
6.1 Der Affiliate erhält für qualifizierte Bestellungen eine Provision in Höhe von 10 % des
vom Kunden tatsächlich gezahlten Bruttopreises.
Als maßgeblicher Bruttopreis gilt der Endpreis, den der Kunde nach Abzug sämtlicher
Rabatte, Preisaktionen oder sonstiger Preisnachlässe im Bestellprozess tatsächlich bezahlt
hat.
Dies gilt ausdrücklich auch für:
• kombinierte Rabattmodelle.
Der jeweils vom Kunden tatsächlich gezahlte Warenwert bildet die alleinige Grundlage für
die Provisionsberechnung. Versandkosten bleiben hierbei unberücksichtigt.
6.2 Provisionsfähig sind grundsätzlich Bestellungen von:
• Büchern,
• Ebooks,
• Memberships / Abonnements,
• sowie weiteren vom Anbieter ausdrücklich freigegebenen Produkten.
6.3 Bei Memberships / Abonnements ist ausschließlich der erste Abrechnungszeitraum
provisionsfähig. Für Verlängerungen, Folgeabrechnungen, automatische Erneuerungen
oder spätere weitere Zahlungsperioden besteht kein Anspruch auf Provision.
6.4 Eine Provision entsteht erst, wenn
• die Bestellung eindeutig dem Affiliate-Code zugeordnet wurde,
• die Zahlung des Kunden wirksam eingegangen ist,
• keine Stornierung, kein Widerruf, keine Rückerstattung, keine Rücklastschrift, kein
Zahlungsausfall und kein Missbrauch vorliegt,
• und kein Verstoß des Affiliates gegen diese Teilnahmebedingungen im
Zusammenhang mit der Bewerbung vorliegt.
6.5 Der Anbieter ist berechtigt, Provisionen ganz oder teilweise nicht zu vergüten bzw.
bereits vorgemerkte Provisionen rückwirkend auszubuchen, wenn sich nachträglich
herausstellt, dass die Voraussetzungen nicht vorlagen oder entfallen sind.
6.6 Kein Provisionsanspruch besteht insbesondere bei:
• stornierten Bestellungen,
• vollständig oder teilweise erstatteten Bestellungen,
• Rücklastschriften oder Chargebacks,
• Betrugsverdacht oder Missbrauch,
• Bestellungen über unzulässige Werbemaßnahmen,
• Verstößen gegen Kennzeichnungs-, Wettbewerbs-, Marken-, Urheber-,
Datenschutz- oder sonstige Rechtspflichten,
• Bestellungen ohne Verwendung des Affiliate-Codes.
7. Auszahlung der Provision
7.1 Die aktuell angefallenen Provisionen werden dem Affiliate monatlich in Form einer
Übersicht zur Verfügung gestellt. Diese enthält alle relevanten Daten zu Bestellungen,
Umsätzen und der daraus resultierenden Provisionshöhe.
7.2 Die Auszahlung der Provision erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer durch den
Affiliate gestellten Rechnung. Der Affiliate ist berechtigt, jeweils zum Beginn eines Monats
im Zeitraum vom 01. bis einschließlich 07. eine Rechnung über den in der Übersicht
ausgewiesenen Betrag zu stellen.
7.3 Grundlage für die Abrechnung ist ausschließlich die vom Anbieter bereitgestellte
monatliche Übersicht. Eine eigenständige Einsicht in ein Affiliate-System ist nicht
vorgesehen.
7.4 Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung der Rechnung durch den Anbieter innerhalb von
3 bis 5 Werktagen wahlweise:
• per PayPal oder
• per Banküberweisung
auf das vom Affiliate angegebene Konto.
7.5 Voraussetzung für die Auszahlung ist eine ordnungsgemäße Rechnung, die alle
gesetzlich erforderlichen Angaben enthält.
7.6 Affiliates, die der Umsatzsteuer unterliegen, sind verpflichtet, ihre Rechnung zuzüglich
der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %) auszustellen.
7.7 Affiliates, die als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG tätig sind, haben auf ihrer
Rechnung einen entsprechenden Hinweis anzubringen, dass keine Umsatzsteuer
ausgewiesen wird.
7.8 Der Anbieter ist berechtigt, Rechnungen zurückzuweisen, wenn diese unvollständig,
fehlerhaft oder nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechend erstellt wurden. In
diesem Fall erfolgt die Auszahlung erst nach Korrektur der Rechnung.
7.9 Der Anbieter ist berechtigt, vor Auszahlung eine Prüfung der zugrunde liegenden
Provisionen vorzunehmen, insbesondere im Hinblick auf:
• Stornierungen
• Rückerstattungen
• Missbrauch
• Verstöße gegen diese Teilnahmebedingungen
7.10 Provisionen, die auf unzulässigen oder vertragswidrigen Handlungen beruhen, sind
nicht auszahlungsfähig.
8. Pflichten des Affiliates allgemein
8.1 Der Affiliate verpflichtet sich, den Anbieter, dessen Produkte und Leistungen
wahrheitsgemäß und sachlich zu bewerben.
8.2 Der Affiliate darf nur solche Aussagen verwenden, die
• sachlich zutreffend,
• nachprüfbar,
• aktuell,
• rechtlich zulässig
• und mit den Vorgaben des Anbieters vereinbar sind.
8.3 Eigene Zusagen, Garantien, Zusicherungen, Preisversprechen, Wirkversprechen,
Heilversprechen, Verfügbarkeitszusagen oder sonstige rechtsgeschäftlich relevante
Erklärungen im Namen des Anbieters sind unzulässig.
8.4 Der Affiliate ist nicht berechtigt, sich als Mitarbeiter, offizieller Vertreter, medizinischer
Berater, tierärztlicher Ansprechpartner oder sonstiger Repräsentant des Anbieters
auszugeben, sofern hierfür keine ausdrückliche schriftliche Bevollmächtigung besteht.
9. Werbekennzeichnung und Transparenzpflicht
9.1 Sämtliche werblichen Inhalte des Affiliates, die sich auf die Produkte oder Leistungen
des Anbieters beziehen, sind klar, eindeutig, unmissverständlich und auf den ersten Blick
als Werbung kenntlich zu machen. Der kommerzielle Zweck darf nicht verschleiert,
versteckt oder missverständlich dargestellt werden. Das folgt aus den
Transparenzanforderungen des Wettbewerbsrechts; der kommerzielle Zweck ist kenntlich
zu machen, wenn er sich nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt, und kommerzielle
Kommunikation muss klar als solche erkennbar sein.
9.2 Die Kennzeichnung muss je nach Plattform unmittelbar im Beitrag, in der Story, im
Reel, im Video, in der Podcast-Beschreibung, im Blogartikel, im Newsletter oder an
sonstiger gut sichtbarer Stelle erfolgen.
9.3 Unzulässig sind insbesondere:
• versteckte oder schwer erkennbare Kennzeichnungen,
• Kennzeichnungen erst am Ende langer Texte,
• unauffällige Platzierung zwischen zahlreichen Hashtags,
• missverständliche Formulierungen,
• Kennzeichnungen, die den Werbecharakter relativieren oder verschleiern,
• die Darstellung als rein private oder neutrale Empfehlung, obwohl ein
kommerzieller Vorteil besteht.
9.4 Der Affiliate ist verpflichtet, deutlich darauf hinzuweisen, dass er im Fall einer
Bestellung über seinen Code / Link eine Provision erhalten kann bzw. dass es sich um
Werbung handelt, soweit die jeweilige Darstellung dies rechtlich erfordert.
9.5 Der Affiliate trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass seine Werbekennzeichnung
den Anforderungen der jeweils genutzten Plattform sowie dem anwendbaren Recht
entspricht.
9.6 Der Anbieter ist berechtigt, dem Affiliate konkrete Vorgaben zur Art, Platzierung und
Formulierung der Werbekennzeichnung zu machen. Diese Vorgaben sind verbindlich.
10. Striktes Verbot von Heilversprechen, Wirkversprechen und
gesundheitsbezogenen Fehlangaben
10.1 Der Affiliate darf im Zusammenhang mit den Produkten des Anbieters keine
unzulässigen Heilversprechen, Krankheitsversprechen, Erfolgszusagen oder sonstigen
irreführenden gesundheitsbezogenen Aussagen tätigen.
10.2 Dies gilt insbesondere, aber nicht abschließend, für Aussagen, wonach ein Produkt:
• Krankheiten heile, beseitige oder sicher verhindere,
• tierärztliche Behandlungen ersetze,
• Diagnosen ermögliche oder sichere Ergebnisse garantiere,
• bestimmte Beschwerden mit Sicherheit behebe,
• bei jedem Tier dieselbe Wirkung entfalte,
• medizinisch oder wissenschaftlich belegt sei, ohne dass hierfür eine belastbare und
zulässige Grundlage besteht.
10.3 Ebenfalls unzulässig sind absolute, übersteigerte, pauschale oder emotional
irreführende Aussagen, insbesondere Formulierungen wie:
• „heilt“,
• „garantiert“,
• „sicher wirksam“,
• „ersetzt den Tierarzt“,
• „wirkt immer“,
• „verhindert zuverlässig Krankheit X“,
• „macht gesund“,
• „beseitigt Ursache und Symptome garantiert“,
• oder vergleichbare Aussagen.
10.4 Der Affiliate darf keine Vorher-Nachher-Versprechen, keine medizinisch anmutenden
Aussagen ohne ausreichende rechtliche und sachliche Grundlage und keine irreführenden
Einzelfallberichte als allgemeingültige Wirkungsaussagen verwenden.
10.5 Eigene Erfahrungsberichte dürfen nur dann verwendet werden, wenn sie wahr, nicht
irreführend, als individuelle Erfahrung erkennbar und nicht verallgemeinernd formuliert
sind.
10.6 Der Anbieter kann dem Affiliate Formulierungsleitlinien, Positiv- und
Negativbeispiele sowie verpflichtende Textbausteine vorgeben. Diese sind verbindlich
einzuhalten.
10.7 Jeder Verstoß gegen diese Regelungen wird als schwerwiegender Verstoß gegen
die Teilnahmebedingungen behandelt.
Irreführende geschäftliche Handlungen mit unwahren oder täuschungsgeeigneten
Angaben sind nach dem UWG unzulässig.
11. Verbot falscher, irreführender oder unlauterer Aussagen
11.1 Der Affiliate darf keine falschen oder irreführenden Angaben über den Anbieter, die
Produkte, Preise, Rabatte, Verfügbarkeiten, Inhalte, Funktionen, Ergebnisse,
Einsatzmöglichkeiten oder sonstige Umstände machen.
11.2 Unzulässig sind insbesondere:
• erfundene oder übertriebene Tatsachenbehauptungen,
• nicht belegbare Superlative,
• falsche Preisgegenüberstellungen,
• der Eindruck künstlicher Verknappung oder zeitlicher Dringlichkeit ohne
tatsächliche Grundlage,
• die Behauptung offizieller Zertifizierungen, Empfehlungen oder Prüfungen ohne
Berechtigung,
• die Behauptung, Sonderaktionen seien dauerhaft oder zwingend verfügbar,
• die Behauptung, ein Rabatt gelte „nur heute“ oder „nur exklusiv“, wenn dies nicht
zutrifft.
11.3 Der Affiliate darf keine Inhalte veröffentlichen, die geeignet sind, Verbraucher,
Wettbewerber oder Plattformen zu täuschen oder den Anbieter rechtlich, wirtschaftlich
oder reputativ zu gefährden.
11.4 Spam, aggressive Werbemethoden, unzulässige Direktnachrichten, täuschende
Weiterleitungen, Cookie-Dropping, Brand-Bidding ohne Zustimmung, Keyword-
Missbrauch, Fake-Accounts, Bot-Traffic, gekaufte Interaktionen, gefälschte Testimonials
und sonstige unlautere Maßnahmen sind verboten. Unzumutbar belästigende Werbung
ist nach dem UWG unzulässig.
12. Inhalte, Kanäle und zulässige Werbeformen
12.1 Die Bewerbung darf nur über rechtmäßige, seriöse und zum Markenauftritt des
Anbieters passende Kanäle erfolgen.
12.2 Der Affiliate darf die Produkte insbesondere über eigene Social-Media-Kanäle,
eigene Websites, Blogs, Newsletter oder Podcasts bewerben, soweit diese den
rechtlichen Vorgaben und diesen Bedingungen entsprechen.
12.3 Unzulässig ist die Bewerbung insbesondere über:
• rechtswidrige, jugendgefährdende, beleidigende, diskriminierende oder
extremistische Inhalte,
• Spam-E-Mails oder Spam-Nachrichten,
• unerlaubte Gruppenwerbung,
• Fake-Profile,
• irreführende Domains oder Accounts,
• Plattformen oder Kontexte, die dem Ruf des Anbieters schaden können.
12.4 Der Anbieter kann bestimmte Kanäle, Formate oder Werbepraktiken jederzeit
untersagen.
13. Marken, Inhalte und Materialien des Anbieters
13.1 Der Affiliate erhält ein einfaches, widerrufliches, nicht ausschließliches und nicht
übertragbares Recht, die vom Anbieter freigegebenen Werbematerialien ausschließlich
im Rahmen des Affiliate-Programms zu nutzen.
13.2 Die Nutzung ist nur in der vom Anbieter freigegebenen Form zulässig. Änderungen,
Entstellungen, irreführende Bearbeitungen oder Nutzungen außerhalb des
Vertragszwecks sind unzulässig.
13.3 Logos, Produktbilder, Claims, Texte, Layouts, Design-Elemente, Kurselemente,
Buchcover, Ebooks, Membership-Inhalte und sonstige Materialien bleiben Eigentum bzw.
Rechteinhalt des Anbieters oder seiner Lizenzgeber.
13.4 Eine vollständige oder umfangreiche Weitergabe, Veröffentlichung oder
Vervielfältigung dieser Inhalte ist dem Affiliate ausdrücklich untersagt.
Dies gilt insbesondere für:
• das vollständige oder nahezu vollständige Zeigen von Videos
• das Abfilmen oder Teilen kompletter Lektionen, Module oder Inhalte
• das vollständige Abfotografieren oder Veröffentlichen ganzer Buchseiten
• das Bereitstellen von Downloads
• das Weitergeben von Membership-Inhalten an Dritte
13.5 Der Affiliate ist jedoch berechtigt,
• einzelne kurze Ausschnitte zu zeigen,
• Inhalte sinngemäß wiederzugeben,
• eigene Erfahrungen oder Eindrücke zu schildern,
• sowie ausgewählte kurze Textstellen oder Einblicke zu nutzen,
sofern diese Nutzung:
• dem Zweck der Bewerbung dient,
• nicht den Eindruck einer vollständigen Weitergabe erzeugt,
• keine eigenständige Nutzung der Inhalte durch Dritte ermöglicht,
• und nicht geeignet ist, den wirtschaftlichen Wert der Inhalte zu beeinträchtigen.
Die Grenze liegt dort, wo Inhalte faktisch „ersetzt“ werden könnten.
Sobald ein Dritter durch die Darstellung des Affiliates wesentliche Inhalte konsumieren
kann, ohne das Produkt selbst zu erwerben, ist dies unzulässig.
13.6 Mit Beendigung der Zusammenarbeit endet jedes Nutzungsrecht automatisch.
Sämtliche Werbemittel, Verlinkungen, Codes, Hinweise auf eine Partnerschaft und
sonstige Bezugnahmen auf das Affiliate-Programm sind unverzüglich zu entfernen, soweit
der Anbieter dies verlangt.
14. Kontroll- und Weisungsrecht des Anbieters
14.1 Der Anbieter ist berechtigt, Werbemaßnahmen des Affiliates jederzeit zu prüfen.
14.2 Der Affiliate ist verpflichtet, dem Anbieter auf Anforderung unverzüglich Auskunft
über laufende und geplante Werbemaßnahmen zu erteilen sowie Links, Screenshots,
Entwürfe, Stories, Anzeigen oder sonstige Nachweise zur Verfügung zu stellen.
14.3 Der Anbieter ist berechtigt, einzelne Aussagen, Werbemittel, Postings, Stories,
Videos, Newsletter, Landingpages oder sonstige Inhalte ganz oder teilweise zu
beanstanden.
14.4 Bei Verstößen oder bei begründetem Verdacht eines Verstoßes kann der Anbieter
verlangen, dass der Affiliate die betreffende Werbung, Erwähnung, Story, den Post, das
Reel, das Video, den Newsletter oder sonstige Inhalte unverzüglich ändert, offline nimmt
oder löscht – auch vor dem regulären Ablauf einer Story oder vor dem planmäßigen Ende
einer Kampagne.
14.5 Der Affiliate ist verpflichtet, einer solchen Aufforderung unverzüglich, spätestens
jedoch innerhalb der vom Anbieter gesetzten Frist nachzukommen.
15. Sofortige Beendigung bei Verstößen
15.1 Die Zusammenarbeit kann von beiden Seiten jederzeit, fristlos und ohne Angabe von
Gründen beendet werden.
15.2 Unabhängig davon ist der Anbieter berechtigt, Affiliates bei Verstößen gegen diese
Teilnahmebedingungen sofort zu sperren, Codes zu deaktivieren, Tracking zu stoppen,
Provisionen zurückzuhalten oder die Zusammenarbeit mit sofortiger Wirkung zu beenden.
15.3 Ein schwerwiegender Verstoß liegt insbesondere vor bei:
• fehlender oder unzureichender Werbekennzeichnung,
• Heilversprechen,
• falschen oder irreführenden Aussagen,
• rechtswidriger Werbung,
• Spam,
• Missbrauch des Systems,
• Manipulation des Trackings,
• unzulässiger Nutzung von Marken oder Inhalten,
• Weigerung, beanstandete Inhalte zu entfernen,
• geschäftsschädigendem Verhalten.
15.4 Im Fall der Beendigung wegen eines Verstoßes kann der Anbieter noch nicht
ausgezahlte Provisionen ganz oder teilweise einbehalten, soweit dies im Zusammenhang
mit dem Verstoß sachlich gerechtfertigt ist.
16. Kündigung
16.1 Die Zusammenarbeit kann von beiden Parteien jederzeit fristlos und ohne Angabe
von Gründen in Textform beendet werden.
16.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon
unberührt.
16.3 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Affiliate gegen wesentliche
Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen verstößt, insbesondere gegen:
• die Pflicht zur Werbekennzeichnung,
• das Verbot von Heilversprechen,
• das Verbot irreführender oder falscher Aussagen,
• oder gegen sonstige gesetzliche Vorgaben oder vertragliche Pflichten.
16.4 Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund durch den Anbieter ist dieser
berechtigt,
• den Affiliate unverzüglich zu sperren,
• Affiliate-Links und Codes zu deaktivieren,
• sowie noch nicht ausgezahlte Provisionen ganz oder teilweise einzubehalten,
soweit dies im Zusammenhang mit dem Verstoß steht.
16.5 Mit Wirksamwerden der Kündigung ist der Affiliate verpflichtet,
• sämtliche Werbemaßnahmen unverzüglich einzustellen,
• sowie auf Aufforderung alle Inhalte zu entfernen, die auf eine bestehende
Zusammenarbeit hinweisen oder gegen diese Bedingungen verstoßen.
17. Folgen der Beendigung
17.1 Mit Beendigung der Zusammenarbeit sind sämtliche Nutzungsrechte an Marken,
Texten, Bildern, Werbemitteln und sonstigen Materialien des Anbieters beendet.
17.2 Der Affiliate hat alle aktiven Werbemaßnahmen unverzüglich einzustellen.
17.3 Der Anbieter kann verlangen, dass bestehende Inhalte mit Produktbezug gelöscht
oder angepasst werden, wenn andernfalls der Eindruck einer fortbestehenden
Partnerschaft entstehen könnte oder rechtliche Risiken bestehen.
17.4 Der Anbieter bleibt berechtigt, offene Prüfungen, Rückbuchungen, Korrekturen und
Verrechnungen nach Vertragsende vorzunehmen.
18. Steuern, Abgaben und eigene Verantwortung des Affiliates
18.1 Der Affiliate ist für die ordnungsgemäße Versteuerung seiner Provisionen selbst
verantwortlich.
18.2 Der Affiliate versichert, alle auf seine Tätigkeit anwendbaren gesetzlichen
Verpflichtungen eigenverantwortlich zu erfüllen, insbesondere gewerbe-, steuer-,
medien-, wettbewerbs-, datenschutz-, urheber-, marken- und plattformrechtliche
Vorgaben.
18.3 Der Anbieter schuldet keine steuerliche oder rechtliche Beratung des Affiliates.
19. Freistellung
19.1 Der Affiliate stellt den Anbieter auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen
Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen oder vertragswidrigen Werbung des Affiliates
resultieren.
19.2 Die Freistellung umfasst insbesondere Ansprüche, Abmahnkosten, Gerichts- und
Anwaltskosten, Vertragsstrafen, Schadensersatzforderungen, Prüfkosten sowie
angemessene Kosten der Rechtsverteidigung, soweit der Affiliate den zugrunde
liegenden Verstoß zu vertreten hat.
19.3 Der Affiliate ist verpflichtet, den Anbieter bei der Abwehr solcher Ansprüche
bestmöglich zu unterstützen und sämtliche hierfür erforderlichen Informationen
unverzüglich bereitzustellen.
20. Haftung des Anbieters
20.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei
Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
20.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten und der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden.
20.3 Für technische Störungen, Trackingausfälle, Systemunterbrechungen,
Plattformänderungen, Reichweitenverluste, Kontosperrungen auf Drittplattformen oder
Umsatz- bzw. Gewinnerwartungen des Affiliates haftet der Anbieter nicht, soweit nicht
zwingende gesetzliche Haftungstatbestände eingreifen.
21. Änderungen der Teilnahmebedingungen
21.1 Der Anbieter ist berechtigt, diese Teilnahmebedingungen mit Wirkung für die
Zukunft zu ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere bei
Änderungen der Rechtslage, der Rechtsprechung, technischer Systeme, des
Vergütungsmodells oder der angebotenen Produkte.
21.2 Änderungen werden dem Affiliate in Textform oder über das Affiliate-System
mitgeteilt.
21.3 Widerspricht der Affiliate den geänderten Bedingungen nicht innerhalb der
mitgeteilten Frist und setzt die Teilnahme fort, gelten die Änderungen als angenommen,
soweit gesetzlich zulässig.
22. Datenschutz
22.1 Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Affiliates im Rahmen der
datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
22.2 Nähere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters.
22.3 Der Affiliate ist selbst verantwortlich für die datenschutzkonforme Ausgestaltung
seiner eigenen Webseiten, Landingpages, Newsletter, Tracking-Mechanismen und
Werbemaßnahmen.
23. Schlussbestimmungen
23.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts,
soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
23.2 Ist der Affiliate Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches
Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im
Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters.
23.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
unberührt.
23.4 An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die
dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt